Rechtsprechung
LG Bochum, 27.11.2014 - V StVK 107/14 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 25.09.2014 - V StVK 70/14
- LG Bochum, 27.11.2014 - V StVK 107/14
- LG Bochum, 08.09.2016 - V StVK 208/15
- OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 Vollz (Ws) 523/16 Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 Vollz (Ws) 523/16
Anspruch des Gefangenen auf Löschung von Daten und Aktenbestandteilen
Soweit mit dem angefochtenen Beschluss der Antrag des Betroffenen zurückgewiesen worden ist, den Antragsgegner zu verpflichten, "sämtliche Vermerke und Eintragungen zu löschen, die im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Landgerichts Bochum - StVK - vom 25.09.2014 (V StVK 70/14) und vom 27.11.2014 (V StVK 107/14) stehen" und die im vom Antragsgegner genutzten BASIS-Web noch nicht gelöscht sind, wird die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen und der angefochtene Beschluss aufgehoben.Der Antragsgegner hatte im Juli und September 2014 besondere Sicherungs- und Beobachtungsmaßnahmen gegenüber dem Betroffenen angeordnet, die von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum mit - in der angefochtenen Entscheidung nicht näher dargestellten - Beschlüssen vom 25.09.2014 - V StVK 70/14 - und vom 27.11.2014 - V StVK 107/14 - aufgehoben wurden.
Insbesondere der konkrete Gegenstand und Inhalt der Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer vom 25.09.2014 - V StVK 70/14 - und vom 27.11.2014 - V StVK 107/14 -, die Anlass für den Löschungsantrag des Betroffenen und anscheinend auch für die vom Antragsgegner teilweise tatsächlich vorgenommenen Löschungen gewesen sind, lässt sich den - für den Senat allein maßgeblichen - Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht entnehmen.